Krankmeldung der Mitarbeiter Arbeitsunfähigkeit: So bleibst du und dein Team rechtlich sicher!

Der Herbst bringt oft Erkältungen, und die Arbeitsunfähigkeit rückt in den Fokus. Wer muss wann informiert werden? Welche Nachweise sind nötig? Wie wirken sich Fehlzeiten auf dein Unternehmen aus? Arbeitsunfähigkeit ist mehr als nur eine Krankmeldung – sie betrifft dich als Arbeitgeber, deine Personalverantwortlichen und natürlich die Betroffenen selbst. Wer die rechtlichen Vorgaben kennt, schafft Rechtssicherheit, vermeidet Missverständnisse und sorgt für klare Abläufe. Bleib vorbereitet!

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Hier erfährst du das Wichtigste in Kürze zum Thema "Arbeitsunfähigkeit":

  • Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit genau?

    Arbeitsunfähigkeit bedeutet, du kannst deine Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausüben. Melde dich sofort und sorge für ärztlichen Nachweis. So sichern deine Pflichten deine Arbeitsunfähigkeit ab.

  • Wie funktioniert die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

    Arbeitsunfähigkeit wird per eAU vom Arzt digital an Kasse und Arbeitgeber gemeldet. Du hast Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach sichert dich das Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit ab.

  • Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

    Wirst du im Urlaub krank, werden diese Tage bei Nachweis nicht angerechnet. Bei Arbeitsunfähigkeit über sechs Wochen im Jahr ist dein Arbeitgeber zum BEM verpflichtet, um deine Rückkehr zu erleichtern.

  • Wann darf mein Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?

    Eine Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit ist nur als letztes Mittel und unter hohen Hürden möglich, meist nach einem BEM. Prävention ist der beste Schutz, um deine Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und das Team zu stärken.

Krankmeldungen im Herbst: Was du jetzt wissen musst

Der Herbst ist da und mit ihm die Hochsaison für Infektionskrankheiten. Für dich als Geschäftsführung oder HR-Verantwortliche rückt das Thema krankheitsbedingter Ausfälle wieder stärker in den Fokus. Ein effizientes Vorgehen bei einer Krankmeldung ist jetzt entscheidend, um den Betriebsablauf aufrechtzuerhalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

Wenn du die rechtlichen Pflichten und Fristen kennst, schaffst du Transparenz und ein unterstützendes Umfeld. So können sich deine Mitarbeitenden auf ihre Genesung konzentrieren, während du dein Unternehmen vor Risiken schützt. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Punkte für dich zusammen.

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit rechtlich?

Im juristischen Sinne ist nicht jeder, der sich krank fühlt, auch arbeitsunfähig. Laut § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) liegt eine entsprechende Situation vor, wenn ein Mitarbeiter seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit infolge einer Krankheit nicht mehr ausüben kann. Dies gilt auch, wenn die weitere Ausübung der Tätigkeit die Erkrankung verschlimmern würde.

Entscheidend ist hierbei die spezifische, vertraglich geschuldete Arbeit. Es spielt keine Rolle, ob die Person theoretisch andere Aufgaben erledigen könnte. Diese klare Definition ist die Grundlage für alle weiteren Schritte, von der Lohnfortzahlung bis zur Organisation einer Vertretung.

Krankmeldung: Welche Pflichten haben deine Mitarbeitenden?

Bei einer Erkrankung haben deine Mitarbeitenden zwei zentrale Pflichten, die sie für einen reibungslosen Ablauf erfüllen müssen. Diese sind die Melde- und die Nachweispflicht.

Die unverzügliche Meldepflicht

Dein Mitarbeiter muss dir seine Abwesenheit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Das sollte idealerweise vor oder zu Beginn der regulären Arbeitszeit geschehen. Die Form dieser Mitteilung ist nicht vorgeschrieben; ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über ein Firmentool sind ausreichend.

Wichtig für dich zu wissen: Den Grund für die Erkrankung muss dein Mitarbeiter nicht nennen. Diese Information unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Die Nachweispflicht

Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, also in der Regel am vierten Tag der Erkrankung, vorliegen. Du hast als Arbeitgeber jedoch das Recht, diesen Nachweis bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): So funktioniert's

Seit dem 1. Januar 2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) den bekannten „gelben Schein“ abgelöst. Dieses digitale Verfahren vereinfacht die Abwicklung von Fehlzeiten erheblich. Der Prozess beginnt in der Arztpraxis, wo die Daten direkt an die Krankenkasse übermittelt werden.

Als Arbeitgeber bist du nun verpflichtet, die Daten der eAU aktiv bei der Krankenkasse deines Mitarbeiters abzurufen. Du musst also nicht mehr auf die Zusendung eines physischen Dokuments warten. Für diesen Abruf benötigst du eine entsprechende Software, die in den meisten Lohnabrechnungsprogrammen bereits integriert ist.

Die Pflicht deiner Mitarbeitenden beschränkt sich darauf, ihre Abwesenheit zu melden und bei Bedarf einen Arzt aufzusuchen. Die Übermittlung des Nachweises an dich entfällt für sie. Das schafft klare Abläufe und reduziert den administrativen Aufwand für alle Beteiligten.

Deine Pflicht zur Entgeltfortzahlung: Dauer und Besonderheiten

Wenn ein Mitarbeiter ausfällt, bist du zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das bedeutet, du zahlst das reguläre Gehalt für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) weiter, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Diese Pflicht beginnt, sobald das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.

Bei wiederholten Ausfällen wegen derselben Grunderkrankung musst du aufpassen. Bereits gewährte Zeiten der Lohnfortzahlung werden auf die sechs Wochen angerechnet, wenn zwischen den Krankheitsphasen weniger als sechs Monate liegen. Eine lückenlose Dokumentation aller Fehlzeiten ist daher unerlässlich.

Was passiert nach den sechs Wochen? Das Krankengeld

Endet deine Pflicht zur Entgeltfortzahlung nach 42 Tagen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Der Mitarbeiter erhält dann Krankengeld, um den Einkommensverlust abzufedern. Die Höhe beträgt in der Regel etwa 70 % des Bruttoentgelts, ist aber auf 90 % des Nettoentgelts begrenzt.

Die Zahlung von Krankengeld ist für dieselbe Krankheit auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt. Für dich bedeutet der Übergang zum Krankengeld eine finanzielle Entlastung, während die soziale Absicherung deines Mitarbeiters gewährleistet bleibt.

Krank im Urlaub: Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?

Erkrankt ein Mitarbeiter während seines genehmigten Urlaubs, werden diese Krankheitstage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Die nicht genutzten Urlaubstage bleiben erhalten und können zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Auch im Urlaub besteht die Pflicht, dich als Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung zu informieren. Bei lang andauernder Krankheit verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch übrigens nicht am Jahresende, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Eine Chance für beide Seiten

Wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt ausfällt, bist du gesetzlich verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die Abwesenheit zu überwinden, erneuten Erkrankungen vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Im Rahmen des BEM erörterst du gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter, welche Maßnahmen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern könnten. Dies kann eine Anpassung der Aufgaben, der Arbeitszeiten oder des Arbeitsplatzes selbst umfassen. Die Teilnahme am BEM ist für den Mitarbeiter freiwillig.

Ein gut durchgeführtes BEM ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht. Es ist ein wertvolles Instrument der Rehabilitation und Wiedereingliederung, das Wertschätzung zeigt und die Gesundheit am Arbeitsplatz nachhaltig stärkt.

Kündigung wegen Krankheit: Wann ist sie rechtlich möglich?

Eine Krankheit allein ist niemals ein Kündigungsgrund. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist an sehr hohe rechtliche Hürden gebunden. Sie ist nur als letztes Mittel möglich, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind.

Drei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, die auf eine dauerhafte oder häufig wiederkehrende Beeinträchtigung schließen lässt.
  • Die Fehlzeiten müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen, etwa durch Produktionsausfälle oder hohe Kosten für die Lohnfortzahlung.
  • Eine umfassende Abwägung der Interessen muss ergeben, dass dir die Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden kann.

Zudem ist eine Kündigung ohne ein zuvor ordnungsgemäß angebotenes und ergebnisloses BEM in der Regel unwirksam. Das unterstreicht die Wichtigkeit dieses Verfahrens für die rechtliche Absicherung deines Unternehmens.

Prävention ist der beste Schutz: So stärkst du die Gesundheit im Team

Die beste Strategie im Umgang mit krankheitsbedingten Ausfällen ist eine aktive Prävention. Indem du ein gesundes Arbeitsumfeld schaffst, reduzierst du nicht nur Fehlzeiten, sondern steigerst auch die Motivation und Produktivität deines Teams. Ein ganzheitlicher Ansatz zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zahlt sich langfristig aus.

Folgende Maßnahmen können dich dabei unterstützen:

  • Sorge für eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, um körperlichen Beschwerden vorzubeugen.
  • Fördere die psychische Gesundheit, indem du Stressmanagement-Angebote schaffst und eine offene Gesprächskultur pflegst.
  • Motiviere zu einem gesunden Lebensstil, beispielsweise durch Betriebssport oder das Angebot von frischem Obst.
  • Schule deine Führungskräfte darin, Überlastungsanzeichen frühzeitig zu erkennen und unterstützend zu reagieren.
  • Nutze die Erkenntnisse aus dem BEM, um systemische Belastungen im Unternehmen zu identifizieren und nachhaltige Verbesserungen einzuleiten.